Bewerbung und Datenschutz – was Bewerber wissen sollten

Spätestens seit der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die im Mai 2018 in Kraft trat, befassen sich viel mehr Menschen mit dem Thema Datenschutz.

Auch in beruflichen Zusammenhängen gewinnt das Thema immer mehr an Bedeutung, nicht nur in den Personalabteilungen.

Eine zentrale Rolle spielen beim Datenschutz personenbezogene Daten. Eine Bewerbung enthält natürlich viele dieser Daten. Deshalb ist die Datenschutzgrundverordnung für Bewerbungen höchst relevant und wir haben uns gefragt:

  • Wie steht es um den Datenschutz im Rahmen von Bewerbungsverfahren?
  • Worauf können Bewerber vertrauen und worauf sollten sie achten?

Lesen Sie in diesem Artikel unter anderem:

  • Worauf muss ich als Bewerber achten?
  • Welche Rechte zum Datenschutz habe ich als Bewerber?
  • Worauf ist bei der Nutzung von und Bewerbung über Business-Netzwerke zu achten?

Was darf der Arbeitgeber mit meinen Daten machen?

Unabhängig davon, ob die Bewerbung per Post, per E-Mail oder über ein Bewerbungsportal erfolgt, gelten folgende Grundsätze des Datenschutzes, nach der DSGVO:

  • Der Arbeitgeber darf die Bewerberdaten nur zweckgebunden nutzen und speichern.
  • Ist der Zweck erfüllt, müssen die Daten gelöscht werden, außer Sie haben einer darüberhinausgehenden Aufbewahrung ausdrücklich zugestimmt.

Was auf den ersten Blick eine klare Sache zu sein scheint, hält bei näherem Betrachten viele Fallstricke bereit, zum Beispiel:

  • Die interne Weiterleitung von Bewerbungen per E-Mail: Werden diese Mails wirklich nach der Stellenbesetzung gelöscht?
  • Und die allgemeine Datensicherung: Wie werden die Bewerberdaten aus dem Back-up raus gefiltert und gelöscht?
  • Auch Notizen aus dem Vorstellungsgespräch und ergänzende Unterlagen müssen vernichtet oder gelöscht werden.
  • Wie lange müssen die Bewerberdaten über die Stellenvergabe hinaus aufbewahrt werden um auf eine mögliche Klage nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) reagieren zu können? Hier ist die Gesetzeslage nicht eindeutig, drei Monate sollten jedoch ausreichen.

Am einfachsten lässt sich das organisatorisch bewerkstelligen, wenn eine Bewerberdatenbank zum Einsatz kommt. Hier können Zugriffsrechte verwaltet werden, Prozesse sind dokumentiert und die Löschung klar geregelt werden, unabhängig von anderen Datensätzen.

Zwischenfazit

Für Bewerbungen und Bewerbungsverfahren gibt es klare Regeln zum Datenschutz. Hier sind die Unternehmen beziehungsweise potenzielle Arbeitgeber in der Verantwortung, beziehungsweise deren externe Datenschutzbeauftragte, sich an die Gesetze zu halten, das zu dokumentieren und zum Beispiel Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchzuführen.

Doch wo liegt meine Verantwortung als Bewerber und worauf sollte ich achten?

Worauf sollte ich als Bewerber achten?

Die Nutzung des Internet und Bewerbung über Selbiges hat weitreichende Auswirkungen auf die persönlichen Daten. Folgende Tipps haben wir zusammengestellt:

Der erste Tipp: Googeln Sie sich selbst – die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass Personalentscheider des angestrebten Arbeitgebers das auch mit Ihrem Namen tun werden. Dann wissen Sie, was Personalentscheider möglicherweise über Sie wissen, unabhängig von Ihrer Bewerbung.

Zum Teil können Sie beeinflussen, welche Informationen über Sie im Internet gefunden werden können, zum Beispiel:

Der zweite Tipp: Überprüfen Sie Ihre Datenschutz-Einstellungen in sozialen Netzwerken wie Facebook. Nähere Informationen dazu zum Beispiel in diesem Artikel der ZEIT zum Thema Datenschutz-Einstellungen bei Facebook.

Der dritte Tipp: Überprüfen Sie Ihre Datenschutz-Einstellungen in Business-Netzwerken wie XING oder LinkedIn. Es gibt öffentliche und nicht-öffentliche Profileinstellungen. Auch hierzu finden Sie über die Suchmaschine Artikel mit hilfreichen Anleitungen.

Der vierte Tipp: Vorsicht bei der Nutzung von Business-Netzwerk Apps, insbesondere für die Bewerbung. LinkedIn, zum Beispiel, synchronisiert ungefragt die Kontakte auf Ihrem Smartphone und sendet Werbe-Mails mit Einladungen auf die Plattform an selbige.

Der fünfte Tipp: Überprüfen Sie die Datenschutz-Einstellungen aller Apps, die sie rund um das Thema Bewerbung einsetzen.

Anmerkung: Leider können wir im Rahmen dieses Artikels zu den einzelnen Punkten nicht ins Detail gehen und eine genaue Anleitung bieten, sondern nur die Anregung. Außerdem sind wir keine Datenschutz-Experten, sondern Bewerbungsprofis. Wir bitten um Verständnis.

Fazit

Über die gesetzlichen Grundlagen hinaus, die für potenzielle Arbeitgeber bindend sind, haben Bewerber es ein gutes Stück in der Hand, ihre personenbezogenen Daten im Internet zu schützen.

Die obigen fünf Tipps zum Datenschutz können Ihre Bewerbungsvorbereitung sinnvoll ergänzen.

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