Anders als in früheren Zeiten sind Tattoos und vor allem Piercings heutzutage nichts Außergewöhnliches mehr. Wer heute ein Tattoo hat, fällt im Straßenbild nicht weiter auf. Während man früher den Nasenring noch vor einem Bewerbungsgespräch entfernt hat, machen das heute ebenfalls nicht mehr alle Bewerber. Die Frage stellt sich aber trotzdem, wie Bewerber am besten mit ihren Piercings und Tattoos im Vorstellungsgespräch umgehen sollen. Offen dazu stehen oder lieber verbergen, wo es geht? Die Antworten…
Tattoos und Piercings sind Privatsache, aber…
In der Bundesrepublik Deutschland ist es so geregelt, dass Tattoos und Piercings zur freien Entfaltung der Persönlichkeit zählen. Bedeutet konkret, dass keinem Bewerber im Vorstellungsgespräch verboten werden darf, Tattoos und Piercings zu zeigen. Allein schon deshalb nicht, weil es bei einem Vorstellungsgespräch noch gar nicht zu einem Arbeitsverhältnis gekommen ist. Der Personaler oder Vorgesetzte also noch weniger Grund hat, auf Tattoos und Piercings negativ zu reagieren.
Trotzdem wird das in dem einen oder anderen Fall aber wohl so sein. Schließlich sind auch Personaler nur Menschen und lassen sich – zumindest unbewusst – von Vorurteilen und bestimmten Denkweisen beeinflussen. Und hin und wieder betreffen diese Vorurteile eben auch Menschen mit Tattoos und Piercings.
Ein guter Rat an Bewerber – und dabei ist es erst einmal unerheblich, auf welchen Job Sie sich bewerben – ist daher, Tattoos und Piercings im Vorstellungsgespräch zu verbergen. Das ist der sichere Weg, wenn Sie sich nicht wissen, wie Ihr Gegenüber auf Ihren Körperschmuck reagieren könnte.
Tattoos und Piercings: In einige Berufen in Ordnung
Daneben gibt es natürlich auch Branchen und Berufe, in denen Bewerber mit einem Tattoo oder Piercing nicht weiter auffallen. In der gesamten Kreativbranche beispielsweise gehört Körperschmuck fast schon zum guten Ton. Bei einem Vorstellungsgespräch für einen dieser Berufe könnte es daher sogar eher förderlich sein, wenn der Bewerber seine Tattoos und Piercings zeigt. Damit könnte er oder sie nämlich die Zugehörigkeit zu der Gruppe demonstrieren. Und wer weiß, vielleicht hat der Personaler selbst ein Tattoo oder Piercing und verbindet auf diese Weise mit dem Bewerber sofort positive Eigenschaften (Stichwort: Interviewer Bias).
Auf der anderen Seite gibt es da aber auch die eher konservativen Berufe und Branchen, in denen man mit einem Tattoo oder Piercing im Vorstellungsgespräch auch heute noch (unangenehm) auffallen kann.
In einigen Berufen sind Tattoos und Piercings verboten
Und dann gibt es noch die Berufe, in denen Piercings eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter darstellen können.
Zum einen sind das Berufe im Gesundheitssektor. Hier kann der Arbeitgeber seinen Angestellten dazu anhalten, das Piercing bei der Arbeit zu entfernen. Es stellt zum einen eine Gefahr für die Hygiene dar, kann zum anderen aber auch eine Quelle für Verletzungen sein. In diesem Fall geht das Direktionsrecht des Arbeitgebers also weiter als das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers. Gerade bei einem Vorstellungsgespräch im Gesundheitssektor ist es daher ratsam, das Piercing herauszunehmen. Klappt es mit dem Job, müssen Sie es nämlich sehr wahrscheinlich ohnehin.
Es gibt aber auch weitere Berufe, in denen ein Piercing ein Verletzungsrisiko darstellen kann. Zum Beispiel bei handwerklichen Berufen am Fließband oder auch als KFZ-Mechaniker. Grundsätzlich aber überall dort, wo die Mitarbeiter mit ihrer Arbeitskleidung, Werkzeugen oder beweglichen Teilen am Piercing hängen bleiben könnten. Auch für diese Berufe gilt daher: Piercing am besten schon vor dem Vorstellungsgespräch entfernen.
Aber auch bei der Polizei können Bewerber mit Tattoos oder Piercings im schlimmsten Fall Probleme bekommen. Beamte im Staatsdienst bei der Polizei sind der Neutralität verpflichtet. Manche Dienstherren könnten Tattoos so auslegen, dass man sich damit mit einer bestimmten Gruppe gemein macht. Und genau das widerspricht dem Neutralitätsgedanken, weshalb Bewerber bei der Polizei wegen Tattoos oder Piercings im Vorstellungsgespräch abgelehnt werden dürfen – und zwar ohne dabei gegen den Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz zu verstoßen.