Bewerbungskosten absetzen in der Steuererklärung

Wie sie die Bewerbungskosten als Werbungskosten in der Steuererklärung absetzen können. Da jetzt wieder die Steuererklärungen anstehen, haben wir für Sie alle wichtigen Informationen zusammengestellt.

Doch bevor Sie die Bewerbungskosten beim Finanzamt gelten machen, prüfen Sie bitte, ob Ihnen die Agentur für Arbeit die Kosten erstatten kann:

Erstattung von Bewerbungskosten durch die Agentur für Arbeit?

Wenn Sie arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind, können Sie sich fünf Euro pro Bewerbung bis zu einer Höhe von 260 Euro im Jahr erstatten lassen. Alternativ können Sie auch die Erstattung der tatsächlichen Kosten beantragen. Wenn Sie die tatsächlichen Kosten geltend machen möchten, müssen Sie entsprechende Belege einreichen.

Die Erstattung ist jedoch eine freiwillige Leistung und liegt im Ermessen des zuständigen Arbeitsberaters. Die Erstattung erfolgt erst nach Prüfung Ihrer Einkommenssituation. Beim zuständigen Arbeitsberater erhalten Sie auch den „Antrag auf Bewerbungskostenrückerstattung“. Erst nach Erhalt des Formulars können die Kosten geltend gemacht werden.

Bewerbungskosten sind Werbungskosten

Werden die Bewerbungskosten von der Agentur für Arbeit nicht übernommen und die eventuellen Reisekosten zum Vorstellungsgespräch vom zukünftigen Arbeitgeber auch nicht übernommen, dann können die Ausgaben beim Finanzamt als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Werbungskosten sind z.B. Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeit, Arbeitsmittel wie Berufsbekleidung oder Fachliteratur, Fortbildungskosten oder Kosten für eine doppelte Haushaltsführung.
Nähere Informationen zu Werbungskosten finden Sie hier bei Wikipedia.

Für die Werbungskosten sieht das Finanzamt eine Pauschale von 1 000 Euro vor (Arbeitnehmerpauschalbetrag). Erst wenn Ihre Aufwendungen für Werbungskosten inklusive der Bewerbungskosten mehr als 1 000 Euro hoch sind, können Sie die Kosten auf diesen zwei Wegen geltend machen:

1. Belege der Bewerbungskosten sammeln

Hier sammeln Sie alle Belege und reichen diese mit der Steuererklärung ein.

Folgende Kosten dürfen dabei geltend gemacht werden:

  • Bewerbungsfotos
  • Professionelle Hilfe bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen – Bewerbungsservice
  • Schreibwaren wie Bewerbungsmappen, Papier, Porto, Kopierkosten, Druckerpatronen, Kleber und Umschläge/Versandtaschen
  • Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen, ein Schreibbüro/Bewerbungsservice, polizeiliches Führungszeugnis, Teilnahme an Bewerbungstraining, Drehen eines Bewerbungsvideos
  • Zeitungen und Zeitschriften mit Stellenanzeigen, Bücher wie Bewerbungs-Ratgeber, Mitgliedschaft in kostenpflichtigen Karriereplattformen, eigene Stellengesuch-Anzeigen,
  • Fahrtkosten, Parkgebühren, Stadtpläne, Taxifahrtkosten, Übernachtungskosten und Mehraufwendungen für Verpflegung bei der Reise zum Vorstellungsgespräch.

Wichtig: Der Steuererklärung eine Liste der Bewerbungen beilegen.

Wer das Sammeln von Belegen vergessen hat oder wem das zu aufwendig ist, kann die Kosten auch pauschal geltend machen:

2. Pauschale für Bewerbungskosten beantragen

In der Regel werden vom Finanzamt 10-15 Euro pro Bewerbung genehmigt (zuzüglich etwaiger Fahrtkosten und Übernachtungskosten). Bei Bewerbungen über das Internet werden in der Regel 2,50 Euro anerkannt.

Tipp: Schlüsseln Sie die Kosten für eine Bewerbung auf und multiplizieren Sie diesen Betrag mit der Anzahl der Bewerbungen (Liste beilegen). Den Gesamtbetrag machen Sie in Ihrer Steuererklärung geltend.

Bitte beachten: Auf eine Pauschale pro Bewerbung besteht kein Anspruch und in welcher Höhe eine Pauschale anerkannt wird, hängt vom Sachbearbeiter im Finanzamt ab.

Wichtig: Eine Liste der Bewerbungen beilegen und Eingangsbestätigungen, Einladungen zu Vorstellungsgesprächen, Zusagen, Absagen etc., auch die per E-Mail (ausgedruckt), einreichen. Wenn auf eine Bewerbung keine Reaktion des Unternehmens erfolgt ist, empfiehlt es ich eine Kopie des Anschreibens beizulegen und handschriftlich mit einem entsprechenden Vermerk zu versehen.

Übrigens: Auch die Umzugskosten wegen einer neuen Arbeitsstelle können von der Steuer abgesetzt werden.

Alle Angaben ohne Gewähr!

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Bildquelle: Thorben Wengert  / pixelio.de