Steuern sparen beim Umzug für den Job

Wer sich auf dem umkämpften Arbeitsmarkt gegen zahlreiche andere Bewerber durchsetzen und seinen Traumjob ergattern möchte, muss in der heutigen Zeit flexibel sein. Ein jobbedingter Umzug ist da manchmal unausweichlich. Für Arbeitnehmer gibt es jedoch gute Nachrichten: Sie können die damit verbundenen Kosten als Werbungskosten steuerlich geltend machen.

Hierbei lassen sich allgemeine und sonstige Umzugskosten unterscheiden. Erstere müssen Sie in voller Höhe angeben, letztere können Sie über eine Pauschale von der Steuer absetzen. Die Kostenbelege sollten Sie in jedem Fall aufbewahren.

 

Das sind die Voraussetzungen um Umzugskosten geltend zu machen

Der Umzug in eine andere Stadt ist immer mit Stress und Organisationsaufwand verbunden. Das gilt umso mehr, wenn ein neuer Job oder eine berufliche Versetzung der Grund des Wohnungswechsels ist. Die gute Nachricht ist, dass Arbeitnehmer Kosten für den beruflichen Umzug steuerlich geltend machen können.

Voraussetzung ist, dass es sich nachweislich um eine jobbedingte Verlagerung des Lebensmittelpunktes handelt. Wer dagegen rein aus privaten Gründen – etwa aufgrund der großen Liebe, einer größeren Wohnung oder einer besseren Lage – umzieht, kommt nur in den Genuss einer Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen.

Ein Umzug für den Job liegt beispielsweise vor, wenn:

  • Ihr Vorgesetzter Arbeitgeber Sie an einen anderen Arbeitsort versetzt
  • Sie in eine Dienstwohnung ziehen müssen
  • Ihr Arbeitsweg sich durch den Wohnortwechsel um 30 Minuten pro Fahrt verkürzt

 

Bei den Speditionskosten können nur die Arbeitskosten steuerlich abgesetzt werden

Wer eine Spedition mit dem Umzug beauftragt, kann lediglich die Arbeitskosten steuerlich geltend machen, nicht jedoch das benötigte Material wie beispielsweise Kartons. Damit die Ausgaben vom Finanzamt anerkannt werden, ist es wichtig, dass der Umzugsdienstleister eine Rechnung ausstellt. Diese sollte die Kosten für Arbeit und Material getrennt ausweisen. Da sich Barzahlungen nicht nachvollziehen lassen, müssen Sie die Rechnung per Überweisung begleichen, damit Sie die Arbeitskosten von der Steuer absetzen können.

Falls Sie mit einer Spedition umziehen möchten, empfiehlt es sich, vorab einen Umzugspreisvergleich im Internet zu machen. So lassen sich die mit dem Umzug verbundenen Kosten geringhalten. Hierbei müssen Sie angeben, von wo nach wo Sie umziehen möchten sowie weitere Details Ihres Wohnortwechsels. Nach ein paar Tagen erhalten Sie kostenlos und unverbindlich Angebote verschiedener Umzugsfirmen, die Sie direkt miteinander vergleichen können.

 

Wann Belege aufzuheben sind und was es mit der Umzugskostenpauschale auf sich hat

Die Umzugskosten lassen sich als sogenannte Werbungskosten steuerlich absetzen, wobei zwischen allgemeinen und sonstigen Umzugskosten unterschieden wird.

Allgemeine Umzugskosten sind beispielsweise:

  • Fahrten zur Besichtigung
  • Service einer Umzugsfirma
  • Kosten für die Weitervermittlung der alten Wohnung durch einen Makler
  • Vorübergehende doppelte Mietzahlungen

Sonstige Umzugskosten sind dagegen unter anderem:

 

Die allgemeinen Umzugskosten sollten Sie in voller Höhe mithilfe von Belegen respektive Rechnungen und Quittungen absetzen. Zu sammeln sind diesbezüglich alle Nachweise, die im direkten Zusammenhang mit dem Umzug stehen. Die sonstigen Kosten lassen sich dagegen mithilfe der Umzugskostenpauschale geltend machen. Falls die sonstigen Kosten den Pauschalbetrag übersteigen, sollten Sie auch hierfür Belege sammeln und diese in voller Höhe von der Steuer abschreiben.

Die Pauschale liegt seit März 2020 für Alleinstehende bei 820 Euro und für Verheiratete bei 1.639 Euro. Zuschläge gibt es zudem für weitere im Haushalt lebende Personen in Höhe von je 361 Euro. Falls Sie in den letzten fünf Jahren schon einmal wegen des Jobs umgezogen sind, erhöht sich die Umzugskostenpauschale um 50 Prozent.

Einige Aufwendungen können selbst bei einem Umzug für den Job nicht steuerlich geltend gemacht werden. Dazu gehören zum Beispiel Ausgaben für die Renovierung der neuen Wohnung oder Möbeleinlagerungskosten.