Aufhebungsvertrag – schnell die Stelle wechseln?

Sie haben einen neuen Job und möchten möglichst schnell die Stelle wechseln?
Neben einer Kündigung bietet ein Aufhebungsvertrag die Möglichkeit, noch schneller die Stelle zu wechseln.
Oder bietet Ihnen der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag an?

In diesem Artikel erfahren Sie die wichtigsten Punkte, die es bei einem Aufhebungsvertrag zu berücksichtigen gibt und zwei Linktipps zu Mustern.

Der Artikel ist in 2 Abschnitte unterteilt:

Situation 1: Der Arbeitnehmer möchte einen Aufhebungsvertrag.

Situation 2: Der Arbeitgeber bietet dem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag an.

 

Kündigung, Abwicklungsvertrag und Aufhebungsvertrag

Die Kündigung ist eine einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses, bei der die Kündigungsfrist eingehalten werden muss, außer bei einer außerordentlichen Kündigung.

Ein Abwicklungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die nach einer Kündigung unterzeichnet wird. In der Regel unterschreibt der Arbeitnehmer, dass die Kündigung wirksam ist, er nicht klagen wird und erhält dafür eine Abfindung.

Ein Aufhebungsvertrag, auch Auflösungsvertrag oder Auflösungsvereinbarung genannt, wird in beidseitigem Einverständnis unterschrieben.

Für Arbeitnehmer sind dabei eine Reihe von Punkten zu beachten, vor allem wenn der Arbeitgeber einen Auflösungsvertrag wünscht.

 

1. Der Arbeitnehmer möchte einen Aufhebungsvertrag

In diesem Fall möchten Sie wahrscheinlich schnell den Arbeitgeber wechseln.
Der Auflösungsvertrag bietet den großen Vorteil, dass die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist nicht eingehalten werden muss. In der Regel gehen Arbeitgeber auf diesen Wunsch ein.

Im Aufhebungsvertrag kann vereinbart werden, dass ein wohlwollendes Arbeitszeugnis ausgestellt wird.

Wichtig: dass kein Wettbewerbsverbot im Auflösungsvertrag enthalten ist!

Der Vertrag muss schriftlich vereinbart werden und ist nur mit beidseitiger Unterschrift gültig.

Am Ende des Artikels finden Sie Linktipps zu zwei Beispielen für einen Aufhebungsvertrag und weiterführende Links.

 

2. Der Arbeitgeber bietet dem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag an

Arbeitgeber bieten meist dann Aufhebungsverträge an, wenn eine betriebsbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung vermieden werden soll. Die Auflösung des Arbeitsvertrages soll eine schnelle und elegante Lösung sein, auch um den Kündigungsschutz zu umgehen und einen eventuellen Rechtsstreit zu vermeiden.

Im Gegenzug bieten Arbeitgeber dafür in der Regel eine Abfindung und ein gutes Arbeitszeugnis.

Auf keinen Fall sollten sich Arbeitnehmer unter Druck setzen lassen zu einer sofortigen Entscheidung und um eine Bedenkzeit bitten. Die Zeit kann dafür genutzt werden, um sich umfassend zu informieren (Hinweise am Ende des Artikels), eine Entscheidung abzuwägen und Nachteile in der Auflösungsvereinbarung zu vermeiden.

Auch bei einer Kündigung erhalten Arbeitnehmer oft eine Abfindung, wenn Sie Kündigungsschutz genießen und ein Arbeitszeugnis muss wohlwollend formuliert sein.

Trotzdem kann ein Aufhebungsvertrag für Arbeitnehmer vorteilhaft sein, weil über den Inhalt des qualifizierten Arbeitszeugnisses voraussichtlich kein Streit entstehen wird und gegebenenfalls eine verhaltensbedingte Kündigung vermieden werden kann.

Beim Aufhebungsvertrag sind aus Arbeitnehmersicht eine Reihe von Punkten zu beachten, damit keine Nachteile entstehen:

 

Wichtige Punkte im Aufhebungsvertrag

Arbeitslosengeldanspruch

In der Auflösungsvereinbarung muss eine Klausel eingefügt sein, dass es zu einer Kündigung gekommen wäre, wenn der Auflösungsvertrag nicht zustande gekommen wäre.
Zum Beispiel so: „Der Abschluss dieses Aufhebungsvertrags erfolgt zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung.“ Andernfalls droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeldanspruch.

Um auf Nummer sicher zu gehen, kann vor der Unterzeichnung bei der Agentur für Arbeit abgeklärt werden, ob bei mit einer Sperrfrist zu rechnen ist.

Auch eine überdurchschnittlich hohe Abfindung kann zu einer Sperrfrist führen.

Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, sich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit zu melden und aktiv nach einer neuen Beschäftigung zu suchen. Darauf muss der Arbeitgeber auch hinweisen.

Abfindung

Durchschnittlich werden 50 % des Brutto-Monatsgehaltes pro Beschäftigungsjahr gezahlt. Die Abfindung muss versteuert werden.

Die Abfindungssumme sollte im Aufhebungsvertrag benannt werden, ergänzt durch den Tag der Fälligkeit (üblicherweise mit dem Ende des Arbeitsvertrages) und dem Hinweis darauf, dass der Anspruch vererblich ist.

Qualifiziertes Arbeitszeugnis

Zum Aufhebungsvertrag-Datum kann die Aushändigung eines Zwischenzeugnisses vereinbart werden (das Zwischenzeugnis kann für Bewerbungen nützlich sein). Mit dem Ende des Arbeitsvertrages erhält der Arbeitnehmer das endgültige Arbeitszeugnis.

Wettbewerbsverbot

Das Wettbewerbsverbot wird gegebenenfalls aufgehoben oder es wird eine entsprechende Entschädigung vereinbart.

Betriebsrente und Zusatzversorgung

Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer darauf hinweisen, wenn die Auflösung des Arbeitsvertrages einen Nachteil bei der betrieblichen Altersversorgung nach sich zieht.

Die Internetseite der Rechtsanwälte Hensche bietet eine detaillierte Checkliste zum Abfindungsvertrag.

 

Aufhebungsvertrag Muster

Auf der Seite der IHK Wiesbaden finden Sie einen Muster-Aufhebungsvertrag (PDF).

Etwas detaillierter gibt es hier das Muster eines kommentierten Aufhebungsvertrages.

 

Rechtsberatung ?

Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine individuelle Rechtsberatung dar. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen.

Betroffene sollten in Erwägung ziehen, sich an einen Anwalt, an eine Beratungsstelle beim Berufsverband, der Gewerkschaft oder der Agentur für Arbeit zu wenden.

 

Weiterführende Seiten

Arbeitszeugnis

Der erste Tag im neuen Job

Berufsunfähigkeitsversicherung

 

Quellen:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Aufhebungsvertrag.html
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/mustervertrag/aufhebungsvertrag_arbeitsvertrag/
http://arbeits-abc.de/der-aufhebungsvertrag-vor-und-nachteile/
http://de.wikipedia.org/wiki/Aufhebungsvertrag
http://www.ra-wittig.de/ratgeber/ratgeber-arbeitsrecht/aufhebungsvertrag/aufhebungsvertrag-muster/
http://www.finanztip.de/aufhebungsvertrag/